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Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private Form der Altersvorsorge, die der Staat durch Zulagen und eventuelle Steuerermäßigungen fördert.
Im Rentenalter werden Sparbetrag, Zinsen und Zuschüsse als monatlicher, besteuerbarer Betrag ausgezahlt. Das staatlich geförderte Pendant für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente.
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Warum die Riester-Rente für viele Personengruppen sinnvoll ist
Der Staat unterstützt Ledige mit 175€, Verheirate mit 300€ jährlich. Hinzu kommen pro Kind zusätzliche Zulagen in Höhe von 178€ bis 300€, abhängig von Alter & Geburtsjahr des Kindes. Die Riester-Rente lohnt besonders für Personen, die entweder von den staatlichen Zulagen oder dem steuerlichen Abzug profitieren können. Dazu gehören vor allem kinderreiche Familien und alleinstehende Gutverdiene. Aber auch für Geringverdienende ist die Riester-Rente möglicherweise ein attraktives Vorsorge-Angebot:
Familien mit Kindern: Für Familien mit kindergeldberechtigten Kindern ergibt sich ein enormer Vorteil aus der Höhe der staatlichen Zulagen. Eine Familie mit drei Kindern (im Rechenbeispiel vor 2008 geboren) erhält neben der Grundzulage von 175€ zusätzliche Kinderzulagen in Höhe von 900€ pro Jahr.
Gutverdienende Alleinstehende: Unverheiratete Gutverdienende können von einem Riester-Sparplan profitieren. In der Regel gilt: Je größer das Einkommen, desto umfangreicher Fallen beim Riester-Sparen die steuerlichen Vergünstigungen aus.
Geringverdienende: Auch für Menschen mit wenig Einkommen kann Riester-Sparen eine sinnvolle Form der Altersvorsorge darstellen. Seit der Gesetzesänderung 2018 wird nicht mehr grundsätzlich die gesamte Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet.
(Stand 2020)
Unmittelbar zulagenberechtigt sind:
☑ rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
☑ pflichtversicherte Landwirtinnen und Landwirte.
☑ Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter.
☑ rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
☑ Menschen, die Lohnersatzleistungen beziehen.
☑ Empfängerinnen und Empfänger von ALG I und ALG II, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Vorruhestandsgeld bei vorheriger Pflichtversicherung.
☑ Menschen, die erwerbsgemindert oder dienstunfähig sind.
☑ Menschen, die in Kindererziehungszeit sind.
☑ nicht erwerbsmäßig tätiges Pflegepersonal.
☑ geringfügig Beschäftigte mit einem voll aufgestockten Rentenversicherungsbeitrag beziehungsweise geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten
Das staatlich geförderte Pendant für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente.